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Meistergründungsprämie für den Landkreis Brandenburg

Mit der Meistergründungsprämie will das Wirtschaftsministeriumdes Landes Brandenburg junge Handwerkerinnen und Handwerker dazu motivieren, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Meisterinnen und Meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können seit September 2020 eine einmalige Meistergründungsprämie von bis zu 12.000 Euro erhalten. Zuvor hatte die maximale Summe für die Basisförderung bei 8.700 Euro gelegen. Wer zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in einer zweiten Stufe noch einmal bis zu 5.000 Euro (statt zuvor 3.300 Euro) bekommen. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme auf maximal 7.000 Euro. 
 
Die Meistergründungsprämie wurde im Land Brandenburg im Herbst 2015 eingeführt. Im vergangenen Jahr wurden die Zugangsvoraussetzungen noch einmal verbessert. Die bis September gültige Richtlinie wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie entschloss sich das Wirtschaftsministerium zu einer vorfristigen Änderung der Richtlinie, um den Anreiz zu verstärken, auch in diesen schwierigen Zeiten einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen. Seit dem Start der Richtlinie vor fünf Jahren haben rund 480 Meisterinnen und Meister die Basisförderung und etwa ebenso viele die Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beantragt. Die Fördersumme beläuft sich insgesamt auf mehr als 2,9 Millionen Euro.

MWE | 12/2020

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