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Man installiert Solaranlage auf einem Dach.
© Bill Mead | unsplash

Energiewende – Made in Brandenburg

Bürger gründen eigene Stromproduktion

Klimakrise und Energiewende sind in aller Munde. Während in Berlin in den letzten Jahren sehr oft über Erneuerbare Energie gesprochen worden ist, haben sich viele Brandenburger zusammengetan und sind aktiv geworden. 

Schon 2013 haben sich 126 Personen unter dem Motto „Energiewende von unten“ zusammengeschlossen und in Rehfelde eine Genossenschaft gegründet. Die Rehfelde-EigenEnergie eG betreibt mehrere Solar- und Windanlagen vor Ort, um den Gewinn in der Region zu behalten. 

Viele Dächer von öffentlichen Einrichtungen haben noch keine Photovoltaik-Anlage, da das verfügbare Geld sehr knapp ist. Diesem Problem hat sich die Bürgerenergie Oder-Spree eG angenommen. Mit ihren 50 Mitgliedern hat sie eine Anlage auf dem Dach der Kita in Heinersdorf installiert. 

Die Oderland-Energie eG verfolgt ein sehr ähnliches Ziel. 2012 gegründet, betreiben sie insgesamt vier PV-Anlagen auf Dächern von öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen in Seelow und Oderaue. 

Um das Bestücken seines eigenen Balkons oder Dachs mit PV-Anlagen zu vereinfachen, bietet die Bürgerenergiegenossenschaft Barnimer Energiewandel eG an, das Dach zum Erzeugen von Strom zu mieten oder verpachtet die Anlagen. Damit auch Wohnungsbesitzer an der Energiewende teilhaben können, ist es auch möglich auf dem Balkon Photovoltaik zu betreiben und die dafür benötigte Ausrüstung bei der Genossenschaft zu bestellen. 

 

Welche Vorraussetzungen braucht eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Für die Bildung einer Genossenschaft sind mindestens drei Gründungsmitglieder erforderlich. Es wird wenig oder kein Startkapital benötigt, die Gründung ist relativ einfach und wegen der regelmäßigen Prüfung der Genossenschaften durch den Prüfungsverband genießt diese Rechtsform den Ruf als „sichere Sache“. Zur Gründung muss eine schriftliche Satzung ausgearbeitet werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, allerdings prüft der regionale Genossenschaftsverband, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung gegeben sind. Wenn Ihr Team also verbindliche Strukturen wünscht, das Insolvenzrisiko gering halten möchte und die Begleitung und Prüfung durch einen Verband eher schätzt, dann ist diese Rechtsform für Sie interessant.

  • Für mindestens drei Gewerbetreibende geeignet.
  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich, allerdings prüft der Genossenschaftsverband, ob die Eigenkapitalausstattung ausreicht.
  • Eine Eintragung in das Genossenschaftsregister ist notwendig.
  • Die Firma hat eigene Rechtspersönlichkeit (ist juristische Person).
  • Keine persönliche Haftung der Gesellschafter (im Regelfall).
  • Geschäftsführung durch einen Vorstand (bei bis zu 20 Mitgliedern genügt hier eine Person)
  • Eine Firmierung im rechtlichen Sinne kann geführt werden

zitiert aus "Gründen im Land Brandenburg - Der Leitfaden für Ihre Existenzgründung" herausgegeben durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg

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