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Bio-Produkte aus Brandenburg werden noch einfacher zu kaufen mit dem Bio-Siegel.
© Gregory Hayes | unsplash

Regionale Lebensmittel

Bio-Zertifikat vereinfacht Einkauf

Bio boomt. Für viele ist es immer wichtiger, nachhaltig und vor allem regionale Lebensmittel einzukaufen. Damit der Einkauf einfacher wird und mehr Produkte aus Brandenburg verkauft werden, hat das Landwirtschaftsministerium Brandenburg nun eigene Zertifikate herausgegeben. Als Vorbild diente Baden-Württemberg. Dieses Bundesland hat bereits 2004 sein eigenes Label herausgegeben, um den Absatz lokaler Produkte zu fördern.

„Mit kurzen Wegen zu Verbraucherinnen und Verbrauchern […] haben diese Lebensmittel auch eine bessere Klimabilanz und tragen dazu bei, das Einkommen regionaler Landwirte und Ernährungshandwerker und damit auch die Brandenburger Kulturlandschaft zu sichern“, erklärt Agrarminister Axel Vogel.

Neben dem Bio-Zeichen wird es auch ein Qualitätszeichen für konventionelle Ware geben. Die Lizenzen werden von der Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL) e.V. aus Müncheberg und pro agro e. V. herausgegeben.

Beide eingetragenen Vereine haben auch ihre eigenen Angebote zum Unterstützen lokaler Produkte. FÖL pflegt eine Datenbank mit allen Bio-Verkaufsstellen. Pro agro zeigt mit der Landpartie Brandenburg auf, welche regionalen Feste und Produkte es gibt, und kürt jedes Jahr die innovativsten Produkte mit ihrem Marketingpreis. Wer hat schon mal das Kürbisbier des Barnimer Brauhauses aus Hohenfinow oder die Hanfbrot-Backmischung der Fürstenwalder Agrarprodukte aus Steinhöfel-Buchholz probiert? Da bekommt jeder Lust auf mehr.

 

Was sind eingetragene Vereine?

„Ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, unabhängig vom Wechsel der Mitglieder, zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes mit körperschaftlicher Verfassung.

Gesetzlich wird zwischen dem wirtschaftlichen und dem nichtwirtschaftlichen Verein, sog. Idealverein, unterschieden. Hinsichtlich des Idealvereins unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Verein. Beide Formen unterscheiden sich lediglich durch die Tatsache, dass der eingetragene Verein im Vereinsregister eingetragen worden ist. Die Eintragung hat eine Veränderung der Haftung zur Folge.“

Mit mind. sieben Mitgliedern, einer Satzung, einem Namen sowie einem Vorstand kann ein Verein gegründet werden.

zitiert aus „Der Verein: Formen, Zwecke und Gründung“  herausgegeben durch die IHK Konstanz

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