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Fakten statt Fiktion: Neuhardenberg stärkt Ostbrandenburg. Stellungnahme zum Instrumentenanflugverfahren

Die Initiative Bündnis pro Wirtschaft stellt klar, dass das geplante Instrumentenanflugverfahren (IFR) am Flugplatz Neuhardenberg eine Stärkung der Wirtschaftsregion Ostbrandenburg bewirkt und keine „heimliche Außenstelle des BER“ darstellt. Damit reagiert das Bündnis auf einen Artikel und Kommentar in der Märkischen Oderzeitung (MOZ) vom 8. September, in denen Befürchtungen geäußert wurden, Neuhardenberg könnte „zur Außenstelle des BER werden“ und dies wäre ein „Angriff auf das Recht auf ruhige Nächte“ für die Menschen in der Oderbruch-Region. Zudem wurde kritisiert, für „wenige Flüge würden hunderte Millionen Euro an Steuergeldern versenkt“. Ein Vorwurf, den wir faktisch entkräften möchten.

Fakten zur Klarstellung

  • Keine Verwendung von Steuergeld: Weder für die Genehmigung noch für die Umsetzung des Instrumentenanflugverfahrens in Neuhardenberg wird öffentliches Geld eingesetzt. Alle Kosten trägt der Antragsteller (Investor). Die Behauptung, es würden „hunderte Millionen Euro an Steuergeldern“ verschwendet, entbehrt jeder Grundlage. Auch die technische Umsetzung (z.B. Erstellung der Anflugverfahren) finanziert selbstverständlich der Investor. Es handelt sich um ein privatwirtschaftliches Engagement; von Verschwendung öffentlicher Mittel kann keine Rede sein.
  • Keine „Außenstelle“ des BER. Das Single-Airport-Prinzip bleibt erhalten: Das Vorhaben in Neuhardenberg zielt nicht darauf ab, als Ausweich- oder Nebenflughafen für regulären Passagierverkehr des BER zu fungieren. Das Single-Airport-Konzept für die Hauptstadtregion bleibt unangetastet. Neuhardenberg ist und bleibt ein Sonderlandeplatz ohne planmäßigen Linienflugverkehr. Es gibt keinerlei Pläne, Passagier-Airlines von Berlin-Brandenburg hierher umzulenken oder den BER zu „ersetzen“. Vielmehr sollen in Neuhardenberg vor allem Wartungs- und Serviceflüge stattfinden – also Flugbewegungen, die dem BER selbst zugutekommen (Wartung von dort eingesetzten Jets) und keine Konkurrenz darstellen. So eine Wartung geht eher von 2 Flügen pro Monat aus. Auch Fluggesellschaften am BER haben weiterhin das klare Ziel, ihre Fluggäste zum BER zu bringen, wo alle nötige Infrastruktur vorhanden ist. Selbst die Betreiberfirma des BER betont, dass das Nachtflugverbot in Schönefeld unangetastet bleibt und begrüßt lediglich pragmatische Lösungen, um Airlines bei seltenen Verspätungen lange Umwege auf dem Flug in die Hauptstadtregion zu ersparen.
  • Nachtflüge bleiben die Ausnahme: Neuhardenberg verfügt zwar schon jetzt über eine 24-Stunden-Betriebserlaubnis, jedoch wird es keinen Linienbetrieb in der Nacht geben. Das IFR-Verfahren bedeutet nicht, dass nun regelmäßig Passagiermaschinen nachts in Neuhardenberg landen. Vielmehr ermöglicht es sichere Anflüge bei Bedarf und in Ausnahmesituationen, etwa wenn am BER aufgrund des strikten Nachtflugverbots (0–5 Uhr) eine verspätete Maschine nicht mehr landen darf. Solche Fälle – im Schnitt ein bis zwei pro Nacht maximal – wären Umleitungen, die sonst in weit entfernte Airports erfolgen würden. Hier von einer „Hintertür“ zur Aushebelung des Nachtflugverbots zu sprechen, geht an der Realität vorbei: Das Verbot am BER bleibt bestehen, und etwaige seltene Landungen in Neuhardenberg dienen lediglich dazu, außergewöhnliche Verzögerungen abzufangen, ohne dass Hunderte Kilometer Umweg für Passagiere notwendig werden. Lärmschutz und Nachtruhe der Region bleiben gewährleistet, da solche Flugbewegungen äußerst selten und nur im Notfall stattfinden. Die Landesregierung hat zudem deutlich gemacht, dass Neuhardenberg nicht zur Ausweichstation für reguläre Nachtflüge wird, sondern primär als Wirtschafts- und Wartungsstandort entwickelt werden soll.
  • Wirtschaftliche Stärkung der Region durch Wartung und Service: Das Hauptziel des IFR-Projekts ist es, in Neuhardenberg Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen – insbesondere im Bereich Wartung, Reparatur und Instandhaltung von Flugzeugen (Maintenance, Repair & Overhaul). Solche Wartungs- und Reparaturarbeiten sind hochspezialisiert und benötigen Zeit. Hier ist keinesfalls von einem Dauerflugbetrieb auszugehen. Im Gegenteil: In der strukturschwachen Oderbruch-Region entstehen so neue industrielle Kernkompetenzen. Schon jetzt könnten in den vorhandenen Hangars Flugzeuge der Größe eines Airbus A320 oder einer Boeing 737 untergestellt und gewartet werden – was beträchtliche Erlöse generieren würde. Bisher verhindert fehlender Instrumentenflug diese Nutzung, denn große Jets können den Platz mangels IFR-Verfahren nicht zuverlässig anfliegen. Mit Einführung des IFR ändert sich das: Neuhardenberg kann dann endlich sein Potenzial als Wartungsstandort entfalten. Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert hebt hervor, dass die Ansiedlung solcher Wartungskapazitäten am Sonderlandeplatz „das Potenzial für eine Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung“ hat. Prognosen gehen von Dutzenden neuen Arbeitsplätzen aus – allein ein 2022 angekündigtes Joint Venture zur Einrichtung eines Geschäftsflieger-Terminals (FBO) in Neuhardenberg könnte über 50 neue Jobs schaffen. Die lokale Wirtschaft, vom Handwerk bis zum Dienstleistungsgewerbe, wird von den Investitionen und neu angesiedelten Unternehmen profitieren.
  • Unterstützung durch das Land ohne finanzielle Zuschüsse: Die Landesregierung Brandenburg hat ihre grundsätzliche Zustimmung zum Standort Neuhardenberg als Entwicklungsprojekt signalisiert – jedoch ohne finanzielle Zusagen. Es gibt keine versteckten Subventionen oder „Geldregen“ für den Flugplatz. Die Rolle des Landes besteht vor allem darin, den Standort in Abstimmungen mit dem Bund zu benennen und das Genehmigungsverfahren positiv zu begleiten. So wurde Neuhardenberg 2023 offiziell und transparent beim Bund als interessierter Flugplatz für ein IFR-Verfahren gemeldet. Eine direkte Finanzierung des Ausbaus findet nicht statt: Die Investitionen (für eventuelle technische Anlagen, Infrastrukturupgrades usw.) übernimmt der Betreiber bzw. Investor selbst. Damit steht die erfolgte Zusage des Landes ausschließlich für politischen Rückhalt und die Anerkennung des wirtschaftlichen Potenzials des Standorts, nicht aber für den Einsatz von Steuermitteln.

 

Positive Perspektive für Ostbrandenburg

Das Bündnis pro Wirtschaft hält fest: Das Instrumentenanflugverfahren am Flugplatz Neuhardenberg ist ein privat finanziertes, zukunftsorientiertes Vorhaben, das mehr Sicherheit und neue Chancen bringt. IFR erhöht die Flugsicherheit für Piloten und Anwohner, da An- und Abflüge präziser und wetterunabhängig erfolgen können. Vor allem aber schafft es die Grundlage dafür, dass Ostbrandenburg als Luftfahrt-Standort etabliert wird – mit qualifizierten Jobs und Investitionen in einer Region, die diese Impulse gut gebrauchen kann. Die Befürchtung, hier entstünde „das nächste teure Milliardengrab“ oder ein zweiter Großflughafen, ist durch die Fakten widerlegt. Neuhardenberg bleibt ein ergänzender Spezialflugplatz, der den BER nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt. Dank einer der größten Photovoltaik-Anlagen Europas auf dem Flugplatzgelände (175 MW) setzt das Projekt zudem auf Nachhaltigkeit und könnte den ersten „grünen“ Flugplatz Deutschlands etablieren.

Statt Unruhe zu schüren, sollte anerkannt werden, dass dieses Projekt im Einklang mit den Interessen der Region steht: Vor Ort gibt es breite Unterstützung in der Bevölkerung und bei den Kommunen für eine Belebung des Flugplatzes. Das Bündnis pro Wirtschaft lädt alle Beteiligten dazu ein, sachlich und konstruktiv an der Umsetzung mitzuwirken. Gemeinsam können wir erreichen, dass Neuhardenberg als Wirtschaftsstandort abhebt, ohne Lärmnachteile für die Bürger und ohne Kosten für den Steuerzahler, aber mit großem Nutzen für Ostbrandenburg.

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